INFORMATIONEN

 

 

 

 

Physiotherapie:

Als Physiotherapeutin arbeite ich eigenverantwortlich auf Anordnung eines Arztes. Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztschema. Sie bezahlen die Rechnung und können diese dann bei ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen. Diese erstattet Ihnen den jeweiligen Krankenkassentarif zurück.

 

Für eine teilweise Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse muß die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung vorgelegt werden (Ausnahme SVA und KUF bei der 1. Behandlungsserie des Kalenderjahres).

 

Nach Abschluß der Behandlungsserie erhalten Sie mit Ihrer Rechnung eine tarifmäßige Kostenrückerstattung von Ihrer Krankenkasse/ Privatversicherung. 

 

Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig von der ärztlichen Verordnung. 

 

Osteopathie:

Osteopathische Behandlungen werden leider nicht von der Krankenkasse bezahlt, wohl aber von einigen Zusatzversicherungen.

 

Zu ihrem Ersttermin bitte folgendes mitnehmen:

Bewilligte ärtzliche Verordnung

Ärztlicher Befund, Röntgenbilder, MR-, CT-Bilder (wenn vorhanden),

bequeme Kleidung und ein großes Handtuch

 

Ich freue mich auf Sie! 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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